Zweck der Datenrechts-Konvention

Die ProdNet-Datenrechts-Konvention ist mit der Absicht entstanden, eine pragmatische Lösung für den Umgang mit Maschinendaten unter Maschinenherstellern und Maschinenbetreibern zu bieten.

Weder die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO (sie bezieht sich nur auf Personendaten) noch Regelungen zu geistigem Eigentum oder Sachenrecht können zielführend angewendet werden. Aus diesem Grund haben die ProdNet-Unternehmen mit der Konvention einen klaren Rahmen und verständliche Begriffe geschaffen, mit welchen die Rechte zur Nutzung der Maschinendaten differenziert und transparent den Parteien zugeordnet werden können.

Die Konvention soll Übersicht schaffen und Aufwand reduzieren. Einerseits können die einzelnen Vertragsabschlüsse einfach abgewickelt werden und andererseits soll für Hersteller wie Betreiber die Handhabung des Vertragswesens über das gesamte Unternehmen erheblich leichter vonstattengehen – eine einheitliche Lösung kann davor bewahren, für jede Maschine über Jahre konzeptionell unterschiedliche Vertragswerke pflegen zu müssen.

Einsatz der Datenrechts-Konvention

Die Konvention kann mit oder ohne Anpassungen als Vertragsteil (analog zu allgemeinen Geschäftsbedingungen) oder als Grundlage zur Gestaltung einer individuellen Vereinbarung genutzt werden.

Die Datenrechtskonvention ist immer nur ein Teil eines übergeordneten Vertragswesens und muss passend in dieses Gefüge eingeordnet werden. Der Gesamtaufwand zur Bewältigung der Datenrechtsregelung beträgt in jedem Fall ein Mehrfaches der Konventions-Lizenzkosten. Der Einsatz der Konvention soll diesen Gesamtaufwand möglichst tief halten.

VPT/ProdNet unterstützt fachlich und juristisch, damit das Potential der Konvention bestmöglich genutzt werden kann (s. Kontakt).

Das Recht zur Nutzung der Konvention (oder Teile davon) kann durch die Unterzeichnung eines Lizenzvertrages oder durch eine Vereinsmitgliedschaft erworben werden. Die Vertrags- und Mitgliedschafts-Möglichkeiten und die entsprechenden Vorgehensschritte sind in den folgenden Abschnitten beschrieben.

Lizenzierung der Datenrechts-Konvention – 3 Optionen

Lizenzvertrag

Das Nutzungsrecht wird mit einer jährlichen Gebühr von CHF 900.- erworben.

Geeignet ist diese Variante für Unternehmen, die keine Unterstützung bei der Interpretation und Implementierung der Konvention brauchen (oder diese unabhängig von VPT/ProdNet beanspruchen möchten).

VPT-Mitgliedschaft

VPT-Mitglieder können die Konvention während der Dauer der Vereinsmitgliedschaft kostenlos nutzen. Aktuell beträgt der jährliche Mitgliederbeitrag CHF 2’000.-.

Geeignet ist diese Variante für Unternehmen, welche die Unterstützung der VPT-Geschäftsstelle in Anspruch nehmen möchten und zu diesem Thema (und weiteren VPT-Themen) am Kontakt mit anderen Mitgliedern interessiert sind.

VPT-Mitgliedschaft plus ProdNet-Teilnahme

ProdNet-Teilnehmer beteiligen sich an der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Konvention (und an anderen ProdNet-Projekten) und sind damit an vorderster Front aktiv. Die Kosten für die halbjährlichen ProdNet-Phasen sind hier auf der ProdNet-Website aufgeführt.

Bestimmt ist diese Variante für Unternehmen, die sich intensiv mit der Thematik befassen und dazu auch an der Zusammenarbeit mit den Fachleuten aus anderen Unternehmen interessiert sind.

Schritte zum Lizenzvertrag

Schritt 1: NDA einsenden
Die Geheimhaltungserklärung (NDA) kann hier heruntergeladen werden. Das ausgefüllte und unterzeichnete Dokument ist einzusenden an: info@prodnet.ch

Schritt 2: Konvention prüfen
Nach Eingang der NDA wird die Konvention zur Prüfung zugestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Konvention auf ihre Zweckmässigkeit hin geprüft werden kann. Eine Nutzung der Konvention in irgendeiner Form ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestattet.

Schritt 3: Lizenzvertrag abschliessen
Der Lizenzvertrag kann hier heruntergeladen werden. Sobald der Eingang des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Lizenzvertrages bestätigt wird, darf die Konvention wie im Lizenzvertrag beschrieben genutzt werden.